WHO-Änderungen
und der mögliche rechtliche Ausweg

(Stellungnahme, Prof. Dr. Klaus Buchner, 15.08.2024)
Am 1. Juni 2024 hat die Vollversammlung der WHO beschlossen, den Pandemievertrag nicht sofort, sondern spätestens innerhalb eines Jahres zu verabschieden. Zudem wurde leider die Neufassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) angenommen, deren kritischste Punkte in der Petition nachzulesen sind.

Die Bundesregierung hat nun 10 Monate Zeit

zu erklären, dass diese Änderungen in Deutschland nicht gelten sollen. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass sie dies tun wird, da Deutschland eine der treibenden Kräfte hinter diesen Änderungen war. Gegen diese neuen Vorschriften können wir erst vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, wenn der Bundestag ein entsprechendes Durchführungsgesetz verabschiedet hat.

Möglicherweise ist geplant, dieses Gesetz erst dann zu beschließen, wenn die 10-monatige Frist abgelaufen und die Änderungen bereits in Kraft getreten sind. Danach gelten sie als internationaler Vertrag und könnten vom Bundesverfassungsgericht kaum mehr aufgehoben werden.

Dennoch gibt es einen möglichen Ausweg

Es kann nachgewiesen werden, dass die Änderungen nicht gemäß den Regeln beschlossen wurden, die für den Abschluss solcher Verträge erforderlich sind. Auch planen wir weitere kritische Punkte zur Klage zu bringen. Wir möchten den Klageweg beschreiten und befinden uns bereits in intensiver Vorbereitung.

Viele Grüße und herzlichen Dank für die zahlreichen Unterstützer.
Wir machen weiter!

Prof. Dr. Klaus Buchner

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