Die oben beschriebenen Änderungen der „Internationalen Gesundheitsregeln“ (IHR) sollten ursprünglich am 1.6.2024 in der Weltgesundheitsversammlung, dem höchsten Gremium der
WHO, beschlossen werden. Aufgrund der zahlreichen Proteste wurden diese Vorschläge jedoch noch im letzten Moment überarbeitet. Dadurch wurden einige Verbesserungen erreicht; unsere grundsätzliche Kritik ist aber leider immer noch gültig. Im Einzelnen:

  1. Einschränkung der demokratischen Kontrolle
    Hier hat sich nichts geändert: Der Generaldirektor der WHO kann allein entscheiden, wann ein Internationaler Notfall eintritt, ohne Rechenschaft ablegen zu müssen. (Art. 12.1 und 49.5 IHR, bereits seit 2005 in Kraft)

  2. Verlust der nationalen und der EU-Souveränität
    In den bisherigen Entwürfen waren die von der WHO angeordneten Maßnahmen immer verpflichtend. Jetzt ist nur noch von „nicht-bindenden Ratschlägen“ die Rede. (Art. 1, Definitionen von „ temporary“ und „standing recommendation“) In der Praxis werden die Staaten jedoch trotzdem gezwungen, ihre Gesetze so zu ändern, dass diese
    unverbindlichen Empfehlungen beachtet und verwirklicht werden. Außerdem: Wenn ein Land bei einer Pandemie nicht kooperiert, kann die WHO den Personen- und Warenverkehr in andere Länder blockieren und so die Exportwirtschaft lahmlegen. (Art. 4,
    10.4, 18. Die Formulierung in Art. 4 ist jedoch bewusst unscharf und lässt einen gewissen Interpretationsspielraum.)

  3. Ausweitung der Macht der WHO
    Nach wie vor können die Anweisungen des Generaldirektors nicht nur bei Pandemien ergehen, sondern auch, wenn seiner Meinung nach lediglich eine Pandemie droht. Dabei muss ein solcher „Internationaler Notfall für die öffentliche Gesundheit“ keineswegs durch eine schwere oder gar tödliche ansteckende Krankheit verursacht werden. Eine leichte Unpässlichkeit genügt. Und alle Maßnahmen ohne demokratische Kontrolle durch die Parlamente! (Art. 1, 2 und Definition der Gesundheit in „Constitution of the WHO“) Im Gegensatz zu früheren Entwürfen kann jetzt der WHO-Generaldirektor aber nur noch
    bei Krankheiten tätig werden, die sich international ausbreiten, aber nicht mehr bei anderen Ereignissen wie Atomkatastrophen. (Definition von „public health emergency of international concern“ in Art. 1)

  4. Bedrohung der persönlichen Freiheiten
    Hier hat sich nichts verändert: Lockdowns, Quarantäne und Zwangsimpfungen können nach wie vor ohne Zustimmung der Parlamente angeordnet werden. (Art. 18)

  5. Mögliche Einführung von Zensur
    Auch hier hat sich nur die Formulierung geändert, nicht der Inhalt: Die Mitgliedsstaaten müssen Falschinformationen und Verschwörungstheorien bekämpfen und die dafür nötigen Strukturen aufbauen. Was dabei wahr und was falsch ist, bestimmt die WHO.
    (Anhang 1A2(c)vi und Anhang 1A3 Abschnitt “Public Health prevention, preparedness and response” (i)) Ein Problem ist an dieser Stelle auch die Forderung nach „Überwachung“, weil nicht bestimmt wird, wer oder was überwacht werden muss. (Anhang 1A3, Abschnitt “Public
    Health prevention, preparedness and response”, (b))

  6. Geld für die Pharmaindustrie
    Einer der Gründe, warum gerade viele Entwicklungsländer gegen die IHR und gegen den geplanten Pandemievertrag sind, ist, dass die Pharmakonzerne auf Kosten der Staaten enorme neue Einnahmequellen bekommen sollen: In allen Ländern muss eine
    Infrastruktur zur Seuchenbekämpfung aufgebaut werden. Das betrifft auch die staatlich geförderte Forschung der Konzerne, für die die Entwicklungsländer Daten zur Verfügung stellen müssen, ohne dass eine angemessene Gewinnbeteiligung festgeschrieben ist.
    (Viele Artikel in den IHR und im geplanten Pandemievertrag)
    Da auch die jetzt beschlossenen überarbeiteten Internationalen Gesundheitsregeln unsere demokratischen Grundfreiheiten verletzen und außerdem die Finanzen der Staaten massiv belasten, ist Ihre Mithilfe nach wie vor wichtig. Es ist geplant, die Petition als Grundlage für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu verwenden.

    Zum IHR-Beschluss